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amtliche Übersetzungen

In Spanien können amtliche Übersetzungen ins Spanische nur von in Spanien vereidigten Übersetzern (traductores-intérpretes jurados) oder vo...

Freitag, 16. Mai 2014

amtliche Übersetzungen

In Spanien können amtliche Übersetzungen ins Spanische nur von in Spanien vereidigten Übersetzern (traductores-intérpretes jurados) oder von einem spanischen Konsul im Ausland angefertigt werden.

Es gibt keine Abkommen bezüglich amtlicher Übersetzungen, so dass die spanischen Behörden und Beamte, wenn tatsächlich amtliche Übersetzungen geboten sind, darauf bestehen, dass sie von einem "traductor jurado" oder einer "traductora jurada" beglaubigt werden.  In Spanien vereidigte Übersetzer sind keine Beamten, sondern arbeiten freiberuflich oder sind bei einem Übersetzungsbüro oder sonstwie angestellt. Es herrscht Tariffreiheit. Bei einem Übersetzungsbüro in Auftrag gegebene amtliche Übersetzungen sind meistens teurer, es sei denn, das Übersetzungsbüro findet einen billigen Übersetzer. Früher war das unwahrscheinlich, heutzutage nicht mehr (siehe meinen ersten Post, zu den vereidigten Übersetzern in Spanien).

Umgekehrt werden von in Spanien vereidigten Übersetzern beglaubigte Übersetzungen oft in Deutschland angenommen, besonders wenn sie von in Spanien lebenden Personen vorgelegt werden. Aber das entscheidet die deutsche Stelle (Behörde, Institut, usw.) souverän. Fall Sie vorhaben, eine solche Übersetzung in Spanien in Auftrag zu geben, um sie in Deutschland vorzulegen, sollten Sie sich erst vergewissern, dass sie auch akzeptiert wird.